Der Kanton St.Gallen sucht eine Handelsrichterin oder einen Handelsrichter w/m/d mit Schwerpunkt Treuhand und Immobilienfachwissen, idealerweise Erfahrung mit Expertisen und Immobilienbewertungen, um das Handelsgericht fachlich zu stärken. Die Stelle ist nach Bedarf einzusetzen, Arbeitsort ist St.Gallen. Voraussetzung: Schweizer Staatsbürgerschaft, Wohnsitz im Kanton; die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat in der Herbstsession 2026, beraten und vorgeschlagen von der Rechtspflegekommission und den Fraktionen. Wichtige Qualitäten sind fundierte Fachkenntnisse, die Bereitschaft sich rasch in komplexe Akten einzuarbeiten, Verhandlungsgeschick sowie Integrität und Unabhängigkeit. Heben Sie Ihre Treuhand- und Immobilienpraxis, Expertisen in Gutachten und Immobilienbewertungen besonders hervor. Bewerbungsunterlagen: Motivationsschreiben, standardisierter Lebenslauf, ausführlicher persönlicher Lebenslauf, aktueller Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie relevante Diplome. Bewerbungen richten an die Fraktionen des Kantonsrates; frühzeitig Kontakt aufnehmen, Frist 9. März 2026, 12.00 Uhr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der st.gallischen Justiz. Die Gerichte des Kantons St.Gallen fällen jedes Jahr über 15'000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die Mitarbeitenden der Gerichte setzen sich täglich zugunsten der Rechtsuchenden für eine unabhängige und effiziente Justiz ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Rechtsfrieden.
Das Handelsgericht ist ein Fachgericht, das unter Mitwirkung von nebenamtlich tätigen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern konkrete Streitfragen mit branchenspezifischer Sachkunde beurteilt. Es ist zuständig für Zivilstreitigkeiten von Parteien, die im Handelsregister eingetragen sind, sofern die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist und der Streitwert mindestens CHF 30'000.– beträgt. Ausserdem kann eine nicht im Handelsregister eingetragene Partei wählen, ob sie die eingetragene Partei vor dem Handelsgericht oder den ordentlichen Gerichten verklagen möchte, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Das Handelsgericht ist zudem zuständig für Streitigkeiten über Geschäftsfirmen, Kartelle und kollektive Kapitalanlagen, bei Streitigkeiten im Bereich des Immaterialgüterrechts (Marken, Design, Urheberrecht, etc.); wenn der Streitwert CHF 30'000.– übersteigt, auch im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Handelsgesellschaften und Genossenschaften (z.B. bei Verantwortlichkeitsklagen). Nicht zuständig ist das Handelsgericht für Streitigkeiten aus dem Patent-, Arbeits- und Mietrecht.
Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung eine oder einen
Pensum: Einsatz nach Bedarf
Arbeitsort: St.Gallen
Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Auskünfte unter:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Tabea Mazenauer, Tel. 058 229 32 53; [email protected]
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, [email protected]
Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.
Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 9. März 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.