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Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts

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Das Europäische Patentamt sucht eine stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses am Standort München für eine dreijährige, ggf. erneuerbare Vollzeitposition. Die Aufgabe umfasst die Leitung der Kammern, das Treffen verfahrensleitender Entscheidungen, Anhörungen und die Förderung einer gütlichen Beilegung, unterstützt durch ein Sekretariat aus Juristinnen und Sachbearbeiterinnen. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterniveau, die Befähigung zum Richteramt oder einschlägige Dienstrechts-Erfahrung, nationale oder internationale Erfahrung, sowie exzellente Integrität. Sehr gute Kenntnisse in zwei EPA Amtssprachen, Verständnis der dritten ist vorteilhaft. Bewerbungen bis 7. September 2026; Gespräche voraussichtlich in KW 38/39 2026. Tipps: betonen Sie Führungs-, Mediations- und internationale Rechtskompetenz, Unabhängigkeit und bewährte Prozessleitung.


 Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (EXT /22619)

 

Das Europäische Patentamt (EPA) – die zweitgrößte europäische Behörde – hat seinen Hauptsitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin und Wien sowie ein Verbindungsbüro in Brüssel. Es beschäftigt an seinen vier Dienstorten rund 6 200 Bedienstete und verfügt über einen selbst finanzierten Jahreshaushalt von 2,5 Mrd. EUR.

 

Für seinen Beschwerdeausschuss sucht es eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Der Beschwerdeausschuss ist ein beratendes Verwaltungsorgan, dem es obliegt, angefochtene Entscheidungen im Rahmen des förmlichen Streitbeilegungsverfahrens des EPA zu überprüfen. Er gibt begründete Stellungnahmen zu internen Beschwerden ab, die von aktiven oder ehemaligen Bediensteten gegen eine sie beschwerende Entscheidung oder Handlung des EPA-Präsidenten oder des Verwaltungsrats eingelegt wurden.

 

Der Beschwerdeausschuss tritt in der Regel in Kammern zusammen, die aus einem oder einer Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden und Mitgliedern des Personals bestehen.

In der Behandlung der Beschwerden wird er durch ein Sekretariat unterstützt, das sich aus Fachjurist(inn)en sowie Sachbearbeiter(inne)n zusammensetzt.

 

Voraussetzung

Der oder die stellvertretende Vorsitzende muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen oder Jurist(in) mit auf nationaler oder internationaler Ebene erworbener Erfahrung im Dienstrecht sein und darf weder im aktiven Dienst des EPA stehen noch in den letzten zehn Jahren gestanden haben.

 

Funktion

Der oder die stellvertretende Vorsitzende sind für die allgemeine Durchführung der Tätigkeit des Beschwerdeausschusses und des internen Beschwerdeverfahrens verantwortlich, wie sie im Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des EPA und der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt sind. Dabei lassen sie sich von dem Bemühen um eine rasche, faire und unabhängige Bearbeitung der Beschwerde im Einklang mit dem Rechtsgrundsatz eines fairen Verfahrens leiten.

 

Der Beschwerdeausschuss tritt sechs- bis zehnmal pro Jahr in Kammern mit unterschiedlicher Besetzung zusammen, in denen jeweils der oder die Vorsitzende bzw. ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) den Vorsitz führt.

 

Zentrale Aufgaben und Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten

  • Führen des Vorsitzes in den nach dem geltenden Rechtsrahmen gebildeten Kammern des Beschwerdeausschusses einschließlich des Treffens verfahrensleitender Entscheidungen und insbesondere der Durchführung von Anhörungen, der Einleitung von Musterbeschwerdeverfahren und der Zusammenlegung von Beschwerden
  • Als vorsitzendes Mitglied der Kammern des Beschwerdeausschusses Verwaltung der Tätigkeiten des Beschwerdeausschusses sowie Mitwirkung an und Lenkung von Verfahren vor dem Ausschuss in allen schriftlichen und mündlichen Verfahrensabschnitten bis hin zur Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme
  • Als vorsitzendes Mitglied einer Kammer Förderung und aktive Unterstützung einer gütlichen Beilegung

 

Weitere Elemente

Der oder die stellvertretende Vorsitzende wird durch ein Sekretariat mit folgenden Mitgliedern unterstützt:

  • Direktor(in)
  • Abteilungsleiter(in)
  • Jurist(inn)en
  • Sachbearbeiter(inne)n

 

Mindestanforderungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterniveau oder – in Ausnahmefällen – gleichwertige Berufserfahrung.
  • Befähigung zum Richteramt oder Jurist(in) mit auf nationaler oder internationaler Ebene erworbener Erfahrung im Dienstrecht
  • Nachgewiesenes sehr hohes Leistungsniveau
  • Unbestechliche Integrität sowie höchste moralische Standards und Autorität.
  • Erfahrung als Mediator(in) in Dienstrechtsstreitigkeiten oder Verfahren der gütlichen Beilegung am Arbeitsplatz wären von Vorteil
  • Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss können in jeder der Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) geführt werden. Sehr gute Kenntnisse in zwei Amtssprachen des EPA werden daher erwartet, Verständnis der dritten wäre von Vorteil

 

Weitere Elemente

  • Das Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des EPA ist online abrufbar unter epo.org/about-us/office/service-regulations_de.html.
  • Die Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses ist in Artikel 111 des Statuts geregelt.
  • Die Arbeitsweise des Beschwerdeausschusses ist in Artikel 111a des Statuts geregelt.
  • Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses ist Teil der Durchführungsvorschriften und ergänzenden Texte zum Statut.

 

Vergütung

  • Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten einen Pauschalbetrag pro Stellungnahme (oder gütlicher Beilegung), der vorbereitende Arbeiten, (ggf. durchgeführte) Anhörungen und etwaige Nacharbeiten abdeckt. Reisekosten und Tagegeld werden zusätzlich gegen Vorlage einer Rechnung erstattet.

 

Verfahren und zeitlicher Ablauf

Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber wird für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt und kann wieder ernannt werden. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Qualifikationen und eines oder mehrerer Bewerbungsgespräche.

Bewerbungsschluss ist der 7. September 2026.

 

Die Einzelgespräche finden voraussichtlich in der 38. und 39. Kalenderwoche 2026 statt.

 

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Wichtige Informationen

 

Vertragslaufzeit: 3 Jahre

Dienstort: München

Bewerbungsschluss: 7. September 2026

Bewerbungsgespräche geplant für: 38. und 39. Kalenderwoche 2026