Das Europäische Patentamt sucht eine stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses am Standort München für eine dreijährige, ggf. erneuerbare Vollzeitposition. Die Aufgabe umfasst die Leitung der Kammern, das Treffen verfahrensleitender Entscheidungen, Anhörungen und die Förderung einer gütlichen Beilegung, unterstützt durch ein Sekretariat aus Juristinnen und Sachbearbeiterinnen. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterniveau, die Befähigung zum Richteramt oder einschlägige Dienstrechts-Erfahrung, nationale oder internationale Erfahrung, sowie exzellente Integrität. Sehr gute Kenntnisse in zwei EPA Amtssprachen, Verständnis der dritten ist vorteilhaft. Bewerbungen bis 7. September 2026; Gespräche voraussichtlich in KW 38/39 2026. Tipps: betonen Sie Führungs-, Mediations- und internationale Rechtskompetenz, Unabhängigkeit und bewährte Prozessleitung.
Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (EXT /22619)
Das Europäische Patentamt (EPA) – die zweitgrößte europäische Behörde – hat seinen Hauptsitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin und Wien sowie ein Verbindungsbüro in Brüssel. Es beschäftigt an seinen vier Dienstorten rund 6 200 Bedienstete und verfügt über einen selbst finanzierten Jahreshaushalt von 2,5 Mrd. EUR.
Für seinen Beschwerdeausschuss sucht es eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Der Beschwerdeausschuss ist ein beratendes Verwaltungsorgan, dem es obliegt, angefochtene Entscheidungen im Rahmen des förmlichen Streitbeilegungsverfahrens des EPA zu überprüfen. Er gibt begründete Stellungnahmen zu internen Beschwerden ab, die von aktiven oder ehemaligen Bediensteten gegen eine sie beschwerende Entscheidung oder Handlung des EPA-Präsidenten oder des Verwaltungsrats eingelegt wurden.
Der Beschwerdeausschuss tritt in der Regel in Kammern zusammen, die aus einem oder einer Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden und Mitgliedern des Personals bestehen.
In der Behandlung der Beschwerden wird er durch ein Sekretariat unterstützt, das sich aus Fachjurist(inn)en sowie Sachbearbeiter(inne)n zusammensetzt.
Voraussetzung
Der oder die stellvertretende Vorsitzende muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen oder Jurist(in) mit auf nationaler oder internationaler Ebene erworbener Erfahrung im Dienstrecht sein und darf weder im aktiven Dienst des EPA stehen noch in den letzten zehn Jahren gestanden haben.
Funktion
Der oder die stellvertretende Vorsitzende sind für die allgemeine Durchführung der Tätigkeit des Beschwerdeausschusses und des internen Beschwerdeverfahrens verantwortlich, wie sie im Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des EPA und der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt sind. Dabei lassen sie sich von dem Bemühen um eine rasche, faire und unabhängige Bearbeitung der Beschwerde im Einklang mit dem Rechtsgrundsatz eines fairen Verfahrens leiten.
Der Beschwerdeausschuss tritt sechs- bis zehnmal pro Jahr in Kammern mit unterschiedlicher Besetzung zusammen, in denen jeweils der oder die Vorsitzende bzw. ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) den Vorsitz führt.
Zentrale Aufgaben und Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten
Weitere Elemente
Der oder die stellvertretende Vorsitzende wird durch ein Sekretariat mit folgenden Mitgliedern unterstützt:
Mindestanforderungen
Weitere Elemente
Vergütung
Verfahren und zeitlicher Ablauf
Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber wird für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt und kann wieder ernannt werden. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Qualifikationen und eines oder mehrerer Bewerbungsgespräche.
Bewerbungsschluss ist der 7. September 2026.
Die Einzelgespräche finden voraussichtlich in der 38. und 39. Kalenderwoche 2026 statt.
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Wichtige Informationen
Vertragslaufzeit: 3 Jahre
Dienstort: München
Bewerbungsschluss: 7. September 2026
Bewerbungsgespräche geplant für: 38. und 39. Kalenderwoche 2026