nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes
Kanton St.GallenDer Kanton St.Gallen sucht eine/n nebenamtliche/n Richter/in für das Kantonsgericht. Die st.gallische Justiz fängt jährlich mehr als 15'000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten ab und setzt sich tagtäglich für eine unabhängige und effektive Rechtsordnung ein. Das Kantonsgericht fungiert typischerweise als zweite Instanz in Zivil- und Strafprozessen, beaufsichtigt Schuldbetreibung und Konkurs sowie das Handelsregister und wirkt als Wahlorgan. Dabei zählt es zu den Aufgaben, die Rechtsuchende voranzubringen und den Rechtsfrieden zu wahren.
Für die vakante Stelle wird öffentlich nach einem nebenamtlichen Mitglied gesucht. Einsatz nach Bedarf, also ohne feste Anstellung; Arbeitsort ist St.Gallen. Wer Freude daran hat, sich in einem geregelten, rechtsstaatlich orientierten Umfeld zu engagieren und flexibel zu arbeiten, findet hier eine passende Aufgabe.
Im Hinblick auf diese Ausschreibung sucht die Behörde eine/n nebenamtliche/n Richter/in des Kantonsgerichtes. Pensum: Einsatz nach Bedarf (ohne feste Anstellung). Arbeitsort: St.Gallen.
Alltag im Kantonsgericht
Sie arbeiten als nebenamtliche Richterin oder Richter in Kammern, die nach Rechtsgebieten gegliedert sind. Überall kommt das Referentensystem zum Einsatz, damit Entscheidungen fundiert vorbereitet und nachvollziehbar begründet werden. Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2027 vornehmen, und der Amtsantritt ist im Verlauf des Sommers 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen, hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung. Anschließend reichen die Fraktionen ihre Vorschläge ein, worüber der Kantonsrat die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlich, und zur Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton. Die Rechtspflegekommission legt außerdem Wert auf fachliche und persönliche Eignung sowie auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der politischen Kräfte am Kantonsgericht.
Zwingende Voraussetzungen
- Ein abgeschlossenes juristisches Studium
- Berufliche Erfahrungen aus der Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung, vorzugsweise im Zivil- und Strafrecht
- Hervorragende fachliche Qualifikationen
- Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreude
- Zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
- Bereitschaft, dem Gericht auch in komplexen Fällen einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform vorzulegen
- Persönliche Integrität und Unabhängigkeit
Verträge, Vergütung und Rahmenbedingungen
Das Pensum wird nach Bedarf festgelegt, es handelt sich um eine Tätigkeit ohne feste Anstellung. Der Arbeitsort ist St.Gallen. Für die Wahl in das Richteramt gilt die Schweizer Staatsbürgerschaft und der Wohnsitz im Kanton. Die Ausschreibung richtet sich unter anderem nach den Regularien des Kantonsrates und der Rechtspflegekommission.
Tipps für Bewerber
Heben Sie in Ihrem Lebenslauf deutlich hervor, dass Sie ein abgeschlossenes juristisches Studium besitzen und welche relevanten Erfahrungen Sie in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Verwaltung oder Privatwirtschaft vorweisen. Konkrete Belege aus Zivil- und Strafrecht stärken Ihre Bewerbung und zeigen Ihre fachliche Tiefe.
Führen Sie Ihre Verhandlungsführung und Ihre Entscheidungsfreude mit konkreten Beispielen aus der Praxis aus. Beschreiben Sie, wie Sie Fälle prüfen und welche Kriterien Sie bei einer Urteilsberatung heranziehen, besonders bei komplexen Sachverhalten.
Bereiten Sie sich darauf vor, zu erläutern, wie Sie einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform verfassen würden, auch wenn der Fall komplex ist. Skizzieren Sie Ihre Herangehensweise und geben Sie ein Beispiel, wie eine solche Beurteilung strukturiert sein könnte.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig bei den Fraktionen zu melden, die Kandidaturen unterstützen. Die Wahl wird 2027 stattfinden, und eine portierte Unterstützung durch eine Fraktion kann entscheidend sein. Überlegen Sie sich zudem, mit welcher Fraktion Sie eine Zusammenarbeit anstreben, um Ihre Chancen zu erhöhen.
Bewerbung im Überblick
Interessierte legen der Bewerbung ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie relevante Fachdiplome bzw. -zeugnisse bei. Die Unterlagen sollten als PDF-Dokument eingereicht werden. Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Fraktionen melden ihre Kandidaturen bis 30. November 2026, 12.00 Uhr, dem Rechtspflegekommission zu. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten. Auskünfte zur Kandidatur erteilen Fraktionssekretariate oder Präsidien der Fraktionen, Auskünfte über das Gericht erteilt die Gerichtspräsidentin Claudia Wetter, Tel. 058 229 22 69; [email protected]; Auskünfte über das Wahlverfahren erteilt Simona Risi, Tel. 058 229 66 51, [email protected]. Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.