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nebenamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichtes

Kanton St.Gallen
11 hours ago
Full-time
On-site
St.Gallen

Die st.gallische Justiz sucht engagierte Persönlichkeiten, die als nebenamtliche Mitglieder das Verwaltungsgericht unterstützen. Die Gerichte des Kantons fällen jährlich mehr als 15'000 Entscheide in einer breiten Bandbreite von Rechtsgebieten. Mitarbeitende setzen sich täglich für unabhängige und effiziente Justiz ein und tragen damit zum Rechtsfrieden bei. Das Verwaltungsgericht fungiert als oberstes kantonales Gericht im Staats- und Verwaltungsrecht und prüft Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide verschiedener kantonaler Behörden.

Für eine vakante Position wird per öffentlicher Ausschreibung eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter gesucht.

Pensum: Einsatz nach Bedarf (ohne feste Anstellung)

Arbeitsort: St.Gallen

Einblick in den Alltag am Verwaltungsgericht

Sie arbeiten als nebenamtliche/r Richter/in am Verwaltungsgericht, studieren Akten und Urteilsentwürfe, nehmen an Beratungen des Gerichts teil und vertreten bei Bedarf eigene Referate oder Urteilsentwürfe. Sie sind zeitlich flexibel und bereit, im Jahresdurchschnitt unregelmässig im Umfang von 10–20% für das Verwaltungsgericht tätig zu sein. Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2027 vornehmen, der Amtsantritt ist im Verlauf des Sommers 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor, hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung. Die Fraktionen reichen anschließend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt. Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, und für die Amtsausübung muss der Wohnsitz im Kanton gelten. Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf fachliche und persönliche Eignung, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie mitbringen sollten

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Universitätsabschluss im Bereich Rechtswissenschaft
  • Mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Recht
  • Ausgezeichnete fachliche Qualifikationen
  • Verhandlungsgeschick gepaart mit Entscheidungsfreude
  • Zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
  • Bereitschaft und Fähigkeit, dem Gericht auch in komplexen Fällen schriftliche Entscheidvorschläge in Urteilsform zu unterbreiten und zu vertreten
  • Persönliche Integrität und Unabhängigkeit

Arbeitsrahmen, zeitliches Profil und Amtsvoraussetzungen

Der Einsatz erfolgt nebenamtlich, das Pensum wird nach Bedarf festgelegt und es besteht keine feste Anstellung. Der Arbeitsort ist St.Gallen. Für die Ausübung des Amtes sind die Schweizer Staatsbürgerschaft sowie der Wohnsitz im Kanton St.Gallen erforderlich. Die Wahl zum Richteramt erfolgt durch den Kantonsrat, und der Amtsantritt ist im Sommer 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission berät Wahlvorschläge der Fraktionen, hört Kandidierende an und entscheidet über deren Eignung. Zudem strebt die Kommission eine ausgewogene Vertretung der politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten an.

Ratschläge für Ihre Bewerbung

Belegen Sie Ihre Eignung, indem Sie Ihre juristische Ausbildung und Ihre mehrjährige Erfahrung im öffentlichen Recht klar herausstellen und zeigen, wie Sie in komplexen Fällen schriftliche Entscheidvorschläge entwerfen und vertreten können.

Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor: Reichen Sie ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates ein, legen Sie einen standardisierten Lebenslauf bei (bei den Fraktionen erhältlich) sowie einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug und die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse vor. Die Bewerbung erfolgt als PDF-Dokument und wird an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates gerichtet.

Für das Interview sollten Sie sich darauf einstellen, von der Rechtspflegekommission geprüft zu werden, wie Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie Ihre Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Da die Wahl durch den Kantonsrat erfolgt und Fraktionen Kandidaturen vorlegen, ist es sinnvoll, Ihre Kandidatur frühzeitig über eine Fraktion zu portieren und Ihre Bereitschaft zu einer unregelmäßigen, 10–20%-Tätigkeit pro Jahr zu bekräftigen.

Eine kluge Frage, die Sie stellen könnten, lautet etwa, wie die Fraktionen sicherstellen, dass die kantonalen Gerichte eine ausgewogene Vertretung der politischen Kräfte widerspiegeln und wie dieses Ziel in der täglichen Arbeit umgesetzt wird.

Wie Sie sich bewerben

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument. Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 30. November 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.